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Industrie-Schweiz - News-Corner 15.08.2019 Meyer Burger: Plant Anpassung des Geschäftsmodells und strategische Zusammenarbeit mit REC
Meyer Burger Technology AG (SIX Swiss Exchange: MBTN) gab heute bekannt, dass sie ein «Memorandum of Understanding» (MoU) für eine strategische Zusammenarbeit mit REC Solar Pte. Ltd. (REC) abgeschlossen hat. Diese Absichtserklärung steht im Zusammenhang mit der vom Verwaltungsrat am 22. Juli 2019 angekündigten Prüfung aller strategischen Optionen für das Geschäftsmodell von Meyer Burger, die sich verstärkt auf die Wertschöpfung für die Aktionäre konzentriert. Basierend auf der bahnbrechenden Effizienz und dem Mehrwert, den REC mit der Produktion der Modulserie Alpha erreicht hat, plant REC, seine 600 MW Heterojunction (HJT) / SmartWire (SWCT™) Produktionskapazität um mehrere Gigawatt zu erhöhen – mit Einsatz von Meyer Burger Equipment und in Zusammenarbeit mit einem potenziellen strategischen Downstream-Partner.
Im Gegenzug für einen angemessenen Exklusivitätsschutz für bestimmte HJT- und SWCTTM-Verbindungstechnologien ist REC grundsätzlich bereit, mit Meyer Burger einen Gewinnbeteiligungsplan abzuschliessen, der für beide Parteien angemessene Vorteile und langfristig einen signifikanten Mehrwert für die Aktionäre schaffen wird. Dieses neue Geschäftsmodell soll es Meyer Burger ermöglichen, sowohl vom wirtschaftlichen Wert ihrer disruptiven Hocheffizienztechnologie zu profitieren als auch ihr geistiges Eigentum in den kommenden Jahren zu schützen und damit das Risiko der Standardisierung zu reduzieren, das Meyer Burger in der Vergangenheit in ihren Hauptmärkten erfahren hat.
Hans Brändle, CEO von Meyer Burger, erklärt: «Diese Zusammenarbeit stellt einen grundlegenden Wandel in der industriellen Dynamik dar und würdigt unsere Spitzentechnologie und unsere kontinuierlichen Bemühungen, die Roadmap der PV-Technologie voranzutreiben.» Die definitive Vereinbarung über die Gewinnbeteiligung und Exklusivität muss in den kommenden Monaten noch zwischen REC und Meyer Burger erarbeitet und von den jeweiligen Verwaltungsräten genehmigt werden. Insbesondere muss eine längerfristige Exklusivitätsvereinbarung durch umfangreiche Anlagenaufträge und eine entsprechende Gewinnbeteiligung kompensiert werden, die sich auf Basis der Watt Peak-Leistung der verkauften Alpha-Solarmodule von REC berechnet.