MEWA
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Betriebe, die in der Herstellung, Verarbeitung oder im Vertrieb von Lebensmitteln tätig sind, müssen Hygienestandards einhalten und deren Umsetzung lückenlos dokumentieren. Die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstände-Verordnung der Schweiz (LGV) verpflichtet Lebensmittelunternehmen zur Einrichtung eines HACCP-Konzepts, welches alle kritischen Kontrollpunkte entlang der Lebensmittelkette identifiziert und überwacht. Bei der Analyse und Umsetzung ist folglich auch die Thematik „Berufskleidung“ von Wichtigkeit. Diese muss stets in einem hygienisch einwandfreien Zustand gehalten werden, damit sie keine potenzielle Kontaminationsquelle für Lebensmittel darstellt. Die von Mewa an Lebensmittelbetriebe gelieferte Berufskleidung ist mit jedem HACCP-System kompatibel und erfüllt höchste Hygiene- und Sicherheitsstandards.
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